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RLT Hygiene Dortmund

Wiederholungsinspektion nach VDI 6022

Die Wiederholungsinspektion ist die regelmäßige Folgeprüfung Ihrer RLT-Anlage nach VDI 6022. Sie stellt sicher, dass der hygienisch einwandfreie Zustand fortbesteht und der Hygieneplan aktuell bleibt.

Was ist eine Wiederholungsinspektion?

Die Wiederholungsinspektion ist die turnusmäßige Prüfung von RLT-Anlagen gemäß VDI 6022 Blatt 1.1. Sie folgt auf die Hygiene-Erstinspektion und wird in den im Hygieneplan festgelegten Intervallen durchgeführt. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass der bei der Erstinspektion dokumentierte hygienisch einwandfreie Zustand fortbesteht und alle ggf. festgestellten Mängel behoben wurden.

Die Wiederholungsinspektion ist kein einmaliger Akt, sondern Teil eines kontinuierlichen Hygienemanagements für RLT-Anlagen.

Inspektionsintervalle – wann ist die Wiederholungsinspektion fällig?

Die Intervalle für Wiederholungsinspektionen sind nicht pauschal für alle Anlagen festgelegt. Sie ergeben sich aus:

📊 Nutzungsart und Risiko

RLT-Anlagen in Bereichen mit besonders hohen Hygieneanforderungen (z. B. Krankenhäusern, OP-Räumen) haben kürzere Inspektionsintervalle als Anlagen in Bürogebäuden oder der Wohnungslüftung. Die Intervalle richten sich nach Art und Nutzung der Anlage, nicht nach einer pauschalen Klassifizierung.

🏢 Nutzungsart

Die tatsächliche Nutzung des Gebäudes beeinflusst die erforderliche Prüffrequenz. Räume mit Publikumsverkehr oder sensiblen Nutzergruppen erfordern häufigere Inspektionen.

⚠️ Gefährdungsbeurteilung

Der Sachkundige bewertet individuell das Hygienerisiko. Besondere Komponenten wie Luftbefeuchter oder erdverlegte Kanäle können häufigere Prüfungen erforderlich machen.

In der Praxis liegen Wiederholungsintervalle typischerweise zwischen einem und drei Jahren – die konkrete Festlegung erfolgt durch den Sachkundigen im Hygieneplan.

Beispiele für Orientierungswerte: Bürogebäude ohne Luftbefeuchtung: häufig 2–3 Jahre. Krankenhaus-OP: jährlich oder häufiger. Hotel mit Luftbefeuchtung: 1–2 Jahre. Die Werte sind orientierend; verbindlich ist der individuelle Hygieneplan.

Umfang der Wiederholungsinspektion

Die Wiederholungsinspektion umfasst je nach Hygieneplan folgende Leistungen:

  • Sichtprüfung aller im Hygieneplan definierten Prüfpunkte
  • Kontrolle des Allgemeinzustands und der Zugänglichkeit
  • Überprüfung, ob festgestellte Mängel behoben wurden
  • Mikrobiologische Stichproben gemäß Prüfplan (reduziert gegenüber Erstinspektion)
  • Bewertung der Reinigungseffizienz und des Filterzustands
  • Kontrolle des Betriebstagebuchs und der Wartungsnachweise
  • Aktualisierung des Prüfberichts mit Laborergebnissen
  • Fortschreibung des Hygieneplans für das nächste Intervall

Betreiberpflichten zwischen den Inspektionen

Zwischen den Wiederholungsinspektionen ist der Betreiber nicht von seiner Verantwortung entbunden:

🔄 Regelmäßige Wartung

Filterwechsel, Funktionsprüfungen und kleinere Reinigungsarbeiten sind auch zwischen den Inspektionen nach Herstellervorgaben durchzuführen.

📋 Betriebstagebuch

Alle Wartungen, Störungen und Besonderheiten müssen dokumentiert werden und liegen dem Sachkundigen bei der nächsten Inspektion vor.

👁️ Sichtkontrollen

Regelmäßige visuelle Kontrollen durch das Betriebspersonal können frühzeitig auf Veränderungen hinweisen und sollten dokumentiert werden.

🚨 Mängelbeseitigung

Zwischen den Inspektionen auftretende Mängel (z. B. Wassereintritt, Schimmel, Geruch) müssen unverzüglich behoben werden – nicht erst bis zur nächsten planmäßigen Inspektion warten.

Was passiert, wenn die Wiederholungsinspektion überfällig ist?

Wenn die im Hygieneplan festgelegte Wiederholungsinspektion nicht rechtzeitig durchgeführt wird:

  • Der Hygieneplan ist nicht mehr aktuell und verliert seine Aussagekraft
  • Die Betreiberverantwortung ist nicht mehr nachweislich erfüllt
  • Im Schadensfall drohen haftungsrechtliche Konsequenzen
  • Versicherungsschutz kann gefährdet sein
  • Es kann eine erneute umfassende Erstinspektion erforderlich werden
Hinweis: Lassen Sie Ihre Wiederholungsinspektion rechtzeitig planen. Bei überfälligen Inspektionen kann eine erweiterte Prüfung mit zusätzlichem Aufwand nötig sein.

Häufige Fragen zur Wiederholungsinspektion

Wann wird eine Wiederholungsinspektion fällig?

Der Zeitpunkt ergibt sich aus der Anlageneinstufung, der Nutzung und dem letzten Hygienebericht – häufig zwei bis drei Jahre nach der vorangegangenen Prüfung, bei Befeuchtung oder sensibler Nutzung auch früher.

Worin unterscheidet sich die Wiederholung von der Erstinspektion?

Die Wiederholungsinspektion baut auf dem bestehenden Hygienebericht auf und ist oft schlanker, weil die Anlage bereits eingestuft und dokumentiert ist. Der genaue Umfang folgt aus VDI 6022.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Mängel werden im Bericht dokumentiert und dem Betreiber mitgeteilt, verbunden mit Empfehlungen zur Behebung. Die Bewertung und Priorisierung nimmt der Sachkundige vor.

Muss der Betreiber die Frist selbst überwachen?

Ja. Die Überwachung der Prüffristen und die rechtzeitige Beauftragung liegen beim Betreiber. Die Plattform kann den Kontakt zu einem Fachbetrieb vermitteln, nicht aber die Fristpflicht übernehmen.

Wer führt die Wiederholungsinspektion aus?

Die Ausführung erfolgt ausschließlich durch den beauftragten unabhängigen Fachbetrieb oder Sachkundigen nach VDI 6022. Die Plattform selbst führt keine Inspektionen durch.

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Ist Ihre Wiederholungsinspektion fällig? Beschreiben Sie Ihre Anlage – wir prüfen eine mögliche Vermittlung an einen qualifizierten Sachkundigen.

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